Warum die Organe wegkönnen!

Warum die Organe wegkönnen!

Die Widerspruchslösung zur Organspende ist grade im Bundestag gescheitert. Vielleicht waren die Abgeordneten einfach verwirrt, denn so eine Organspende wirft vielerlei Fragen auf: Welche Organe kann man spenden? Gehen auch Staatsorgane? Vielleicht wäre die Zustimmung höher ausgefallen, wenn von Anfang an klar gemacht worden wäre, dass man den Gesundheitsminister an, sagen wir, Guatemala spenden kann…

Wie sieht es mit den steuerlichen Aspekten aus? Wo eine Spende fließt, gibt es in Deutschland auch eine Spendenquittung. An wen geht die? Wenn ein bankrotter Manager stirbt und seine Organe spendet, die zusammen 700.000 Euro wert sind (es sind wirklich sehr gute Organe!) – müssen die Erben dann einen geldwerten Vorteil versteuern? Oder gar selbst Organe spenden, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können?

Ab wann gilt man überhaupt als gehirntot? Trifft das nicht bereits auf alle Insassen des Dschungelcamps in Australien zu? Könnte man nicht viel Gutes tun, wenn jeder Camper einem halbverbrannten Känguru ein paar Nierchen spendet? Das wäre super für die Quote! Bei den meisten würde es vermutlich auch nicht groß auffallen, wenn sie ihr Gehirn spendeten! Was natürlich nicht geht, weil es Tierquälerei wäre – stellen Sie sich mal ein Känguru mit der Intelligenz von Danni Büchner vor… das wäre ja gar nicht mehr in der Lage, zu hüpfen!

Das Schöne an der Widerspruchslösungs-Debatte war natürlich, Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) mal auf einer Seite kämpfen zu sehen. Denn Spender-Organe sind in Deutschland Mangelware und die Anzahl der Spender sinkt. Eine tödliche Entwicklung. Die Widerspruchslösung hätte faulen Säcken wie mir geholfen, denen es vermutlich wie den meisten geht, die sagen: „Komm, wenn oben eh kein Licht mehr brennt, ist sowieso Winterschlussverkauf – dann kann der Rest auch noch raus. Ist ja für einen guten Zweck.“ Jetzt muss ich dem Widerspruchslösungs-Widerspruch widersprechen. Wie anstrengend.