Warum wir bei Nein ganz vorsichtig sein sollten!

Warum wir bei Nein ganz vorsichtig sein sollten!

Der Bundestag hat letzte Woche ein wegweisendes Gesetz beschlossen. Die Verschärfung des Sexualstrafrechts, auch als „Nein heißt Nein“-Gesetz bekannt. Ich war etwas überrascht, dass diese grammatikalische Feinheit gesetzlich geregelt werden muss. Bisher war ich immer davon ausgegangen, dass nein auch tatsächlich nein heißt, befand mich damit aber anscheinend außerhalb der Legalität, was jetzt Gottseidank nachjustiert wurde.

Nein heißt also jetzt eindeutig nein. Prima. Wobei einschränkend hinzugefügt werden muss, dass es immer noch nötig ist, die Vergewaltigung auch tatsächlich zu beweisen. Also klarzumachen, dass sich das „Nein“ auch tatsächlich direkt auf den Sexualakt bezog und nicht nur hieß: „Nein, ich hab keine Uhr um.“ „Nein, ich weiß nicht, wie du heißt. Interessiert mich auch nicht.“ Oder „Nein, ich hab keine Lust auf Kino, sag mal, was machst du da eigentlich?“ Da hat sich also nicht ganz so viel geändert, wie die Aktionisten vermuten lassen.

So schön es ist, dass von Feministinnen bis hin zu AfD-Anhängern die einigste politische Allianz aller Zeiten ein Gesetz auf den Weg bringt, so alarmierend ist es, dass Frauen vom Gesetzgeber anscheinend immer noch als das schwache Geschlecht betrachtet werden, dass gesondert geschützt werden muss. Ähnlich wie die seltene Zwergdommel (Singvogel, vom Aussterben bedroht).

Eine gravierende Änderung gibt es jedoch. Neuerdings muss man nämlich nicht mehr selbst grapschen, um gerichtlich belangt zu werden. Es reicht, wenn man sich in einer Gruppe befindet, die einen Grabscher enthält. Dem Besuch des Oktoberfestes folgt so fast automatisch eine Anklage…

Diese Klarheit, was alles „nein“ heißt, wünsche ich mir allerdings auch in anderen Bereichen. Etwa von Service-Dienstleistern. Die sagen gern mal: „Sie werden schnellstmöglich verbunden!“ oder „Natürlich kümmern wir uns darum.“ Oder „Ich werde ihre Beschwerde weiterleiten.“ Aber all das heißt einfach nur „nein“!